Die CDU geführte Bundesregierung hat die Stärkung der Pflege zu einem besonderen gesundheitspolitischen Schwerpunkt gemacht. Durch die beiden Pflegestärkungsgesetze I und II schaffen wir eine deutliche Verbesserung für Pflegebedürftige, Pflegepersonal und pflegende Angehörige. Unser Ziel ist es, dass die Menschen auch in einem schwierigen Lebensabschnitt ihre Würde behalten und die Pflegenden entlastet werden.
Seit dem 1. Januar 2015 erhalten alle rund 2,7 Millionen Pflegedürftigen in Deutschland mehr Leistungen. Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurden die Leistungen für die ambulante Pflege um rund 1,4 Mrd. Euro erhöht, für die stationäre Pflege um rund 1 Mrd. Euro.
Auch die Leistungen für die Pflege zu Hause wurden deutlich verbessert, pflegende Angehörige werden besser entlastet. So zahlt die Pflegeversicherung seit 2015 ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Freistellung vom Beruf für die Pflege eines Angehörigen.
Auch wurde die Zahl an zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen von 25.000 auf 45.000 deutlich erhöht (Schlüssel 1:20 statt 1:24). Zudem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Dieser wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz werden der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Ziel ist die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Pflegebedürftigen bei der Begutachtung und beim Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Dafür soll es künftig fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen geben, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Ausschlaggebend wird dabei der Grad der Selbstständigkeit sein.
Die Pflegestärkungsgesetze heben die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte an. Dadurch stehen dauerhaft fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in den o. g. Pflegevorsorgefonds.
Mit dem PSG III werden wir vor allem die Rolle der Kommunen im Bereich der Steuerung, Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege stärken.
Eine gute Beratung ist unerlässlich, damit die pflegebedürftigen Menschen die für sie notwendige und individuell auf sie zugeschnittene Pflege erhalten. Die Verantwortung liegt hier u.a. bei Beratungseinsätzen in der Häuslichkeit und Pflegekurse. Insbesondere sollen Versorgungslücken erkannt und ausgeräumt werden. Dies wird künftige Aufgabe der Kommunen sein.
Die Kommunen erhalten ein zeitlich auf 5 Jahre befristetes Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten. Zur Finanzierung dieser Pflegestützpunkte werden die Pflegekassen verpflichtet, Rahmenverträge auf Landesebene abzuschließen.