Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das TSVG verabschiedet. Der Gesetzesentwurf beinhaltet verschiedene Regelungen, die die Patientenversorgung verbessern.
„Gesetzlich Versicherte warten oft zu lange auf einen Termin beim Facharzt“, so Monstadt. „Durch den Ausbau der Terminservicestellen und die offene Sprechstunden, die Fachärztinnen und Fachärzte jetzt anbieten, können viel schneller Termine vermittelt werden. Ärzte erhalten für die neuen Leistungen eine zusätzliche Vergütung.“
Über die Terminservicestelle können gesetzlich Versicherte unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 zeitnah einen Termin bei einem Facharzt bekommen. Zukünftig soll eine dauerhafte Erreichbarkeit, auch über eine App, ermöglicht werden. In Akutfällen wird Patientinnen und Patienten über diese Terminservicestellen direkt ein Termin vermittelt – entweder in einer normalen Arztpraxis, in einer Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxis oder in einer Notfallambulanz. Dies gilt selbstverständlich auch nachts. Das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte wird auf 25 Stunden pro Woche ausgedehnt. Bestimmte Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten, ohne vorherige Terminvereinbarung.
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