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Nach einem intensiven Auswahlverfahren hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 08. November 2018 Gelder für eine Liste von Projekten freigegeben, die im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms VII vom Bund gefördert werden sollen. Dietrich Monstadt ist erfreut, dass auch zwei im Wahlkreis 12 befindliche Objekte in Genuss der Förderung kommen. Eines dieser Projekte ist die St. Bartholomäus Kirche in Wittenburg. Die Kirche erhebt sich am Marktplatz der Stadt. Dieses um 1240 errichtete Bauwerk ist eine dreischiffige und dreijochige Hallenkirche aus Backstein und ein Bau aus der Übergangszeit von der Romanik zur Gotik. Die Kirche wurde zwischen 1257 und 1284 dem heiligen Bartholomäus geweiht.

 

„Die 2012 begonnene Sanierung ihrer Kirche stellt die Kirchgemeinde St. Bartholomäus finanziell vor eine besonders große Herausforderung“, stellt der westmecklenburgische Bundestagsabgeordnete fest. „Ich freue mich deshalb sehr, dass bis zu 295.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm bewilligt worden sind. Die Kirche selbst als Bauwerk aber die Objekte, die sie beheimatet sind eine kleine Zeitreise und ein Stück Stadtgeschichte,“ so Monstadt weiter.

 

Ein weiteres Projekt ist die Mehmelorgel in der Stadtkirche „St. Marien“ zu Neustadt-Glewe, welche mit 30.500 Euro gefördert wird. Die Orgel in der Neustädter Kirche stammt von 1873 und entstand in der Wismarer Filiale des Orgelbaubetriebs Friedrich Albert Mehmel. Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VII beteiligt sich der Bund an der Sanierung von national bedeutsamen Kulturdenkmalen und Kirchorgeln in ganz Deutschland. Insgesamt stehen 30 Millionen Euro Bundesmittel für den Denkmalschutz zur Verfügung, mit denen bundesweit zahlreiche Denkmalschutzprojekte gefördert werden.